Information zum neuen Landesgaststättengesetz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026

Information zum neuen Landesgaststättengesetz

Zum 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten.

Wer einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb betreibt muss die Veranstaltung jetzt der Gemeinde anzeigen. Die bisherigen Gestattungen werden nicht mehr ausgestellt. Im Hinblick auf die kommende Fasnet bitten wir alle Veranstalter die Speisen- und Getränke zumVerzehr an Ort und Stelle anbieten, die Veranstaltung bei der Stadt Elzach frühzeitig anzuzeigen.

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht